WHG-Beschichtungen

Unser Unternehmen ist als Fachbetrieb gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 62 AwSV zertifiziert. So dürfen durch unser Unternehmen LAU- und HBV-Anlagen errichtet, instandgesetzt und stillgelegt werden. WHG-Bodenbeschichten kommen überall dort zur Anwendung wo durch auslaufende Medien, wie Öle, Kraftstoffe, Lösemittel oder Chemikalien die Böden unterhalb von Gebäuden und Bauteilen und damit Gewässer verunreinigt werden können.

Dekorative Gestaltungen durch den Einsatz diverser Farben sind genauso möglich wie eine rutschhemmende Ausführung und eine elektrische Ableitfähigkeit. Es können Beckenanlagen, Bodenflächen und Auffangwannen beschichtet werden. Überwacht vom TÜV Rheinland Industrieservice GmbH bieten wir Ihnen, beginnend bei einer fachgerechten Beratung über eine zertifizierte Leistung bis hin zu einer vorgeschriebenen Dokumentation aller erforderlichen Leistungsstufen.

Sicherheit und Umweltschutz geht alle an!